Endgültige Entlastung/Erlass
Wir finden es wichtig, dass Sie genau wissen, was die „Endgültige Entlastung“ bzw. der Erlass beinhaltet und welche Bedingungen damit verbunden sind. In dieser Erläuterung erfahren Sie, was eine Endgültige Entlastung/Erlass ist, warum wir darum bitten und welche Folgen sie hat.
Warum wollen wir eine Endgültige Entlastung/einen Erlass?
Mit diesem Vergleichsangebot wollen wir endgültige Vereinbarungen mit den TAR-Inhabern treffen. Etwaige (zukünftige) Diskussionen und Verfahren zu TAR-Forderungen wollen wir möglichst vermeiden. Darum müssen die TAR-Inhaber, die diesen Vergleich annehmen wollen, als Gegenleistung für den Erhalt von €10,- pro TAR, das Sie am 28. Juni 2023 in Ihrem Besitz hatten, eine Endgültige Entlastung bezüglicher aller etwaigen TAR-Forderungen erteilen, das heißt der Triodos Bank etwaige noch bestehende TAR-Forderungen erlassen.
Was bedeutet Endgültige Entlastung/Erlass?
„Endgültige Entlastung/Erlass“ bedeutet, dass Sie, sobald Sie das Angebot angenommen haben, keine TAR-Forderungen mehr gegen die Triodos Bank und/oder eine Triodos-Partei stellen und keine laufenden (ausgesetzten, ruhenden oder anderweitigen) Verfahren weiterführen können. Sie erklären folglich, dass Sie auf (weitere) rechtliche Schritte verzichten. Dieser Verzicht bezieht sich auf die nachfolgenden Punkte.
Welche Folgen hat die Endgültige Entlastung/Erlass für Sie?
- Die Zahlung ist abschließend
Der Betrag, den Sie im Zusammenhang mit einer TAR-Forderung erhalten, wird sich nicht mehr verringern, aber auch nicht mehr erhöhen. Es ist ein fester Betrag, der basierend auf der Anzahl der von Ihnen am 28. Juni 2023 gehaltenen TARs berechnet wird. - Neue oder weitere Klagen wegen TAR-Forderungen können nicht erhoben und laufende Verfahren müssen beendet werden
Sie haben nicht mehr die Möglichkeit, bezüglich einer TAR-Forderung Klage einzureichen oder ein diesbezügliches Verfahren oder andere Formen der Streitschlichtung gegen die Triodos Bank und Triodos-Parteien anzustrengen oder an einer solchen Klage bzw. an einem solchen Verfahren mitzuwirken. Gegen die Triodos Bank und/oder Triodos-Parteien angestrengte Klagen im Zusammenhang mit TAR-Forderungen müssen zurückgezogen und Verfahren beendet werden. Soweit dazu Ihre Mitwirkung erforderlich ist, sind Sie dazu verpflichtet.
Für welche Ansprüche gilt die Endgültige Entlastung/Erlass?
Die Endgültige Entlastung/Erlass bezieht sich auf TAR-Forderungen. Das sind Ansprüche, die sich beziehen (aber nicht begrenzt sind) auf:
- die Ausgabe, das Angebot, den Verkauf, Rückkauf und Vertrieb von TARs durch die SAAT und die Triodos Bank und den Inhalt der in der Vergangenheit ausgegeben Prospekte und anderer verwendeter Unterlagen (oder diesbezügliche Mängel);
- die Anlage in TARs und Ihre etwaigen Anlageverluste;
- die (Anlage)Dienstleistungen (einschließlich etwaiger Beratung und Vermittlung) der Triodos Bank im Zusammenhang mit den TARs und eine etwaige Verletzung der dabei zu betrachtenden Sorgfaltspflicht;
- die Einstellung der Handelbarkeit von TARs mit der Triodos Bank, die Beendigung des Einkaufs zum Nettoinventarwert durch die Triodos Bank und die variable Preisgestaltung, die seit der Notierung am MTF stattfindet;
- den Übergang des Handels mit TARs zum MTF und die Notierung von TARs an der Euronext Amsterdam (bzw. den diesbezüglichen Beschluss); und
- die steuerliche Bewertung von TARs.
Die Endgültige Entlastung/Erlass, die Sie erteilen, bezieht sich nicht auf:
- Zukünftiges Tun oder Unterlassen der Triodos Bank und/oder einer Triodos-Partei
Wenn Sie in Zukunft Beschwerden über ein (zukünftiges) Tun oder Unterlassen der Triodos Bank oder einer Triodos-Partei haben, dann können Sie diese weiterhin einreichen. Wenn Sie eine Beschwerde bezüglich (der Durchführung) dieser Vergleichsvereinbarung haben, können Sie diese auch erst der Triodos Bank oder einer anderen Instanz vorlegen. - Andere Streitgegenstände als TAR-Forderungen
Die Endgültige Entlastung/Erlass gilt ausschließlich für TAR-Forderungen. Wegen anderer Streitgegenstände können Sie auch nach Erteilung der Endgültigen Entlastung/Erlass Ansprüche geltend machen, insbesondere eine Klage einreichen.
Vertrag zu Gunsten Dritter
Die Endgültige Entlastung/Erlass bezieht sich auf TAR-Forderungen gegen die Triodos Bank und Triodos-Parteien. Dadurch ist die Endgültige Entlastung/der Erlass gleichzeitig ein Vertrag zu Gunsten Dritter im Sinne des § 328 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Das bedeutet, dass Triodos-Parteien sich auf die Endgültige Entlastung/Erlass berufen können, als wären sie selbst Partei dieser Vereinbarung.
Vergleichsvereinbarung und Bindung
Diese Vergleichsbedingungen, einschließlich der Endgültigen Entlastung/Erlass bezüglich Klagen wegen TAR-Forderungen, stellen eine Vergleichsvereinbarung im Sinne des § 779 BGB dar. Das bedeutet, dass Sie - wenn Sie sich mit diesen Bedingungen einverstanden erklären, indem Sie dieses Angebot unterschreiben - ausschließlich in Ausnahmefällen nicht an diesen Vergleich gebunden sind. Sobald die Widerrufsfrist von 14 Tagen nach Vertragsschluss abgelaufen ist, können Sie Ihre Annahme dieser Vergleichsvereinbarung nicht mehr rückgängig machen. Auch wenn es später Entwicklungen geben sollte, wie ein richterliches Urteil zum Nachteil der Triodos Bank, ist ein Widerruf nicht mehr möglich. Die Entschädigung, die Sie von der Triodos Bank erhalten, steht nach Annahme des Angebots fest, es sei denn, Sie machen rechtzeitig von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch. Indem Sie diesen Vergleich schließen und Endgültige Entlastung/Erlass erteilen, enden Unsicherheit und Streit zwischen Ihnen und der Triodos Bank sowie den Triodos-Parteien.
Welche rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen hat die Vergleichsvereinbarung für Sie?
Mit Annahme des Vergleichsangebots verzichten Sie auf die Möglichkeit, dass Ihnen von einem Gericht oder einer anderen Schlichtungsstelle wie der Schlichtungsstelle bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, BaFin, eine höhere Entschädigung zugesprochen wird. Sie schließen jedoch auch das Risiko aus, dass Ihnen keine Entschädigung oder eine niedrigere als von der Triodos Bank angebotenen Entschädigung zugesprochen wird. Sie verzichten auf Ihre etwaigen TAR-Forderungen und können diesbezüglich keine neuen Klageverfahren anstrengen oder Anspruch auf eine höhere als die Ihnen von uns angebotenen Entschädigung erheben. Durch die Annahme des Angebots können Sie sich nicht auf ein etwaiges späteres gerichtliches Urteil gleich welcher Gerichtsbarkeit berufen, das zu einer höheren Entschädigung führen würde, zum Beispiel auf ein Urteil, dass (i) die Triodos Bank die TARs nicht am MTF oder an der Euronext notieren durfte und das alte Handelssystem hätte weiterführen müssen und dass diese Änderungen unlauter oder sorgfaltswidrig sind; dass (ii) die Triodos Bank ihre Sorgfaltspflicht verletzt hat, indem sie falsche Informationen erteilt, nicht informiert hat oder auf eine andere Art und Weise bei der Ausgabe oder Ausübung ihrer Dienstleistung schlechterfüllt hat; oder dass (iii) ein TAR-Inhaber Anspruch auf Rückzahlung des ursprünglichen Kaufbetrags oder auf Rückkauf zum Nettoinventarwert hat. Für eine Übersicht der laufenden Verfahren bei den verschiedenen Gerichtsbarkeiten zum 31. Dezember 2024 verweisen wir auf Seite 435 unseres Jahresabschlusses 2024 (einzusehen unter https://www.annual-report-triodos.com/).
Im Übrigen bleiben Ihre Rechte als TAR-Inhaber, abgesehen von den vorstehend aufgeführten Vereinbarungen, bei Annahme dieser Vergleichsvereinbarung unberührt. Das bedeutet, dass Dividenden- und Stimmrecht unverändert bleiben.
Auch die Triodos Bank und die Triodos-Parteien können sich nicht auf spätere, für sie günstige Urteile berufen, in denen TAR-Forderungen abgewiesen werden, zum Beispiel wegen Verjährung oder Fehlen der inhaltlichen Grundlage.